Sektion Landshut-Freising im Bayerischen Dachshundklub e.V.

im Bayerischen Dachshundklub e.V.


Auszüge aus der Prüfungsordnung des DTK´s zu:

 

Schussfestigkeitsprüfung (Sfk) 

Zur Prüfung der Schussfestigkeit hat sich der Hund in freier Suche mindestens 30 m vom Hundeführer zu entfernen. Das Kommando für zwei abzugebende Schüsse während der freien Suche gibt ein Richter. Zwischen den beiden Schüssen muss eine angemessene Pause sein. Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind frühestens nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Schuss hin aus oder versuchen, sich zu verkriechen, sind sie schussscheu. 

Der Schussfestigkeitsnachweis kann auch über den Wassertest erbracht werden. 

Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate

Wassertest (Wa.T.) 

Die erlegte Ente wird vom Hundeführer oder einem Dritten in tiefes Wasser geworfen unter gleichzeitiger Abgabe von zwei Schrotschüssen , so dass der Hund eine Schwimmstrecke von ca. 6 bis 8 m zur Ente und die gleiche Entfernung zurück zum Ufer hat.

 Zulassungsvoraussetzung: 
ab 5. Monate

Spurlautprüfung (Sp)

Nachdem ein Hase hochgemacht wurde, begibt sich der Hundeführer nach Aufforderung durch einen Richter in die Nähe der Hasenspur und läßt seinen Hund frei suchen. Der Richter soll den Hundeführer einweisen und die Fluchtrichtung des Hasen anzeigen. Er darf den Hund und Hundeführer bei der Aufnahme der Spur unterstützen. Der Hund soll die Spur aufnehmen und ihr lauthals folgen. Hat der Hund die Spur aufgenommen, darf der Hundeführer seinem Hund nur auf Weisung eines Richters folgen. 

Zulassungsvoraussetzung: 
ab 5. Monate

Eignungsbewertung für die Bodenjagd (BhFK/95) 

Der Hund schlieft in die Anlage ein. Nach dem Einschliefen hat der Hund kurz Zeit die Hindernisstrecke zu überwinden und das Raubwild im Endkessel zu finden. 

Zulassungsvoraussetzung: 
nur Hunde die älter als 9 Monate sind, bestandene Spurlautprüfung oder Vp 

Stöberprüfung (St)

Die Stöberprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Gehorsamsfächer“ und „Stöberarbeit“. 

Die Gehorsamsfächer schließen die Fächer „Leinenführigkeit“, „Ablegen und Schussruhe“ und „Benehmen am Stand beim Treiben “. Die Stöberarbeit findet in einer geschlossene Waldparzellen mit dichtem Unterwuchs statt. Er Hund soll die Parzelle selbstständig, ausdauernd und weit ausholend absuchen und beim Aufstöbern von Haarwild diesem lauthals folgen, bis es das Treiben verlassen hat oder erlegt worden ist. 

Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate 
bestandene Spurlaut- oder Vielseitigkeitsprüfung 

Waldsuche (WaS)

Die Waldsuche gliedert sich die Prüfungsteile „Gehorsamsfächer“ und „Waldsuche“. Die Gehorsamsfächer schließen die Fächer „Pirschen“,  „Ablegen und Schussruhe“ und „Benehmen am Stand“ ein. Die Waldsuche wird in Waldbeständen mit reichlich Unterwuchs, in denen sich Wild befinden soll, durchgeführt. Der Hund soll unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist, das umstellte Waldstück abzusuchen und vorkommendes Wild in Bewegung zu bringen. Gefundenes Wild muss der Hund lauthals jagen.

Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate 
bestandene Spurlaut- oder Vielseitigkeitsprüfung 

Stöbern im Jagdbetrieb (StiJ)

Der Hund wird vom Stand des Hundeführers aus geschnallt, von wo aus er selbstständig die Bestände annehmen und auf großer Fläche weiträumig suchen soll. Nach möglichst weiter Suche muss der Hund Wild finden, ihm laut folgen und zum Verlassen des Einstandes bringen. 

Alternativ kann der Hund auch bewertet werden, wenn er von der Treiberwehr aus selbständig und weiträumig sucht, in weiter Entfernung zu seinem Hundeführer selbstständig findet und das Wild lauthals zum Verlassen des Einstandes bringt. 

Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate 
St oder VP oder WaS oder ESw oder Brauchbarkeitsnachweis nach Landesrecht 

Eignung zur Stöberjagd mit Schwarzwild (ESw)

Der Hund wird vom Stand des Hundeführers geschnallt und muss das Gatter selbständig und weiträumig absuchen. Gefundenes Schwarzwild ist anhaltend zu verbellen und zum Verlassen der Einstände zu bewegen. 

Zulassungsvoraussetzung:
Mindestalter 1 Jahr 
bestandene Spurlautprüfung oder Vp oder St oder WaS 

Leistungszeichen im praktischen Jagdbetrieb Schwarzwild/Natur (SauN) 

Der Hund wird vom Stand des Hundeführers geschnallt und muss die Bestände selbständig annehmen und weiträumig absuchen. Gefundenes Schwarzwild ist anhaltend zu verbellen und zum Verlassen der Einstände zu bewegen bzw. der Hundeführer sollte die Möglichkeit haben, gestelltes Schwarzwild anzugehen.

Zulassungsvoraussetzung:
Mindestalter 1 Jahr 
ESw oder Brauchbarprüfung nach Landesrecht 

Schweißprüfungen

Der Hund muss der künstliche Fährte (getupft, gespritzt) mit oder ohne Fährtenschuh auf einer Länge von 400 bis 1000m mit Bögen, Haken, Wundbetten oder Verweiserpunkten und einer Stehzeit von 20 oder 40 Stunden erfolgreich bewältigen. 

Zulassungsvoraussetzung: 
Meistens muss der Hunde älter als ein Jahr sind und Schussfestigkeitsnachweis haben

Vielseitigkeitsprüfung (Vp)

Die Vielseitigkeitsprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Schweißarbeit“, „Gehorsamsfächer“ „Stöberarbeit“ und „Spurlautarbeit“. 

Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate 
Schussfestigkeitsnachweis.

Vielseitigkeitsprüfung ohne Spurlaut (VpoSp) 

Die Vielseitigkeitsprüfung ohne Spurlaut gliedert sich in die Prüfungsteile „Schweißarbeit“, „Gehorsamsfächer“ und „Stöberarbeit“ 

Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate 
bestandene Spurlautprüfung 

Internationale Vielseitigkeitsprüfung (IntVp) 

Für die internationale Vielseitigkeitsprüfung gelten die Bestimmungen der FCI. Die Prüfung gliedert sich wie eine Vp.

Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate 
Schussfestigkeitsnachweis

Ausführlichere Informationen finden sie hier:

https://www.dtk1888.de/_rec/uploads/offizielles/pruefungsordnung_2019_aenderungen_markiert.pdf